Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt nach §82 SGB III die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Bis zu 30.000 € pro Jahr.
Das Qualifizierungschancengesetz übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und erstattet 75 % des Bruttolohns während der Fortbildung. Ihr einziger Aufwand: eine Stunde Ihrer Zeit.
Ihre Vorteile
Warum sich das QCG für Sie lohnt
Kostenübernahme
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Lehrgangskosten — bis zu 100 % für Kleinunternehmen unter 50 Beschäftigten.
Arbeitsentgelt-Zuschuss
Während der Fortbildung gibt es einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt — bis zu 75 % bei Kleinunternehmen, je nach Größe gestaffelt.
Ihr Aufwand
Ein 45 Minuten-Gespräch plus kurze Eckdaten. Beim kompletten Antrag und Schriftverkehr unterstützen wir.
Zertifiziert
Nur zertifizierte Träger dürfen staatliche Förderung annehmen. Wir sind es seit 2024.
Der Ablauf
Von der Beratung bis zum Förderbescheid
Wir unterstützen beim kompletten Antragsprozess: Unterlagen vorbereiten, Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, Nachweise liefern. Von Ihnen brauchen wir etwa eine Stunde für die Angaben zu Ihrem Betrieb.
Kostenfreies Erstgespräch
45 MinIn 45 Minuten klären wir Ihre Situation, prüfen die Förderfähigkeit und identifizieren die passende Fortbildung.
Eckdaten & Dokumente
15 MinSie übermitteln uns die Basisdaten Ihrer Mitarbeiter. Wir erstellen alle Antragsunterlagen.
Antragstellung
2-4 WochenWir reichen den Antrag bei der Bundesagentur ein und führen den kompletten Schriftverkehr.
Förderbescheid
BescheidNach Genehmigung erhalten Sie den Bescheid. Die Fortbildung kann beginnen.
Förderung im Überblick
Was Ihr Unternehmen konkret erwartet.
Drei Zahlen, die zeigen, wie groß die Förderung tatsächlich ausfallen kann. Den exakten Wert für Ihr Unternehmen berechnen Sie in zwei Minuten.
Lehrgangskosten übernommen
Nach §82 SGB III bei kleinen Unternehmen
Lohnkostenzuschuss
Während der Qualifizierungsphase
Maximaler Förderbetrag*
Pro Unternehmen und Jahr
Im Gespräch klären wir anhand Ihrer Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl, welche Förderung möglich ist.
Beispielhafte Rechengröße bzw. Höchstsatz — keine Förderzusage. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Einzelfall (u. a. Betriebsgröße und Maßnahme) ab und wird von der Agentur für Arbeit festgelegt.
Häufige Fragen
Was Unternehmer uns fragen
Die wichtigsten Fragen zum Qualifizierungschancengesetz — direkt und ohne Behördendeutsch beantwortet.
Alle FAQ ansehen →Welche Unternehmen sind förderfähig?+
Grundsätzlich alle Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Förderhöhe ist nach Größe gestaffelt: unter 50 Beschäftigte erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten, 50–499 Beschäftigte bis zu 50 %, ab 500 Beschäftigte bis zu 25 %. Bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung steigen die Sätze um zusätzliche 5 Prozentpunkte.
Muss der Mitarbeiter Vollzeit arbeiten?+
Nein, auch Teilzeitkräfte sind förderfähig. Entscheidend ist die Sozialversicherungspflicht. Bei Teilzeit wird der Lohnkostenzuschuss anteilig berechnet.
Wie lange dauert die Genehmigung?+
In der Regel 2-4 Wochen nach Antragsstellung. Bei vollständigen Unterlagen oft schneller. Wir empfehlen, den Antrag mindestens 6 Wochen vor gewünschtem Start zu stellen.
Kann ich mehrere Mitarbeiter gleichzeitig anmelden?+
Ja, und das ist sogar sinnvoll. Gruppenanmeldungen beschleunigen den Prozess und ermöglichen teaminternes Peer-Learning. Es gibt keine Obergrenze pro Unternehmen.
AZAV-zertifizierter Bildungsträger
Zugelassen nach §178 SGB III · Trägerzulassungs-Nr.: A2405007
Mitglied im BVMW
Bundesverband mittelständische Wirtschaft
Bereit für die Förderung?
Lassen Sie uns in 45 Minuten klären, ob und in welcher Höhe das QCG für Ihr Unternehmen infrage kommt. Kein Verkaufsgespräch.
Kostenfreies Erstgespräch buchenAZAV-zertifizierter Bildungsträger nach §178 SGB III