Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt nach §82 SGB III die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Bis zu 30.000 € pro Jahr.

Das Qualifizierungschancengesetz übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und erstattet 75 % des Bruttolohns während der Fortbildung. Ihr einziger Aufwand: eine Stunde Ihrer Zeit.

Warum sich das QCG für Sie lohnt

bis 100 %

Kostenübernahme

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Lehrgangskosten — bis zu 100 % für Kleinunternehmen unter 50 Beschäftigten.

bis 75 %

Arbeitsentgelt-Zuschuss

Während der Fortbildung gibt es einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt — bis zu 75 % bei Kleinunternehmen, je nach Größe gestaffelt.

45 Min

Ihr Aufwand

Ein 45 Minuten-Gespräch plus kurze Eckdaten. Beim kompletten Antrag und Schriftverkehr unterstützen wir.

AZAV

Zertifiziert

Nur zertifizierte Träger dürfen staatliche Förderung annehmen. Wir sind es seit 2024.

Von der Beratung bis zum Förderbescheid

Wir unterstützen beim kompletten Antragsprozess: Unterlagen vorbereiten, Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, Nachweise liefern. Von Ihnen brauchen wir etwa eine Stunde für die Angaben zu Ihrem Betrieb.

01

Kostenfreies Erstgespräch

45 Min

In 45 Minuten klären wir Ihre Situation, prüfen die Förderfähigkeit und identifizieren die passende Fortbildung.

02

Eckdaten & Dokumente

15 Min

Sie übermitteln uns die Basisdaten Ihrer Mitarbeiter. Wir erstellen alle Antragsunterlagen.

03

Antragstellung

2-4 Wochen

Wir reichen den Antrag bei der Bundesagentur ein und führen den kompletten Schriftverkehr.

04

Förderbescheid

Bescheid

Nach Genehmigung erhalten Sie den Bescheid. Die Fortbildung kann beginnen.

Was Ihr Unternehmen konkret erwartet.

Drei Zahlen, die zeigen, wie groß die Förderung tatsächlich ausfallen kann. Den exakten Wert für Ihr Unternehmen berechnen Sie in zwei Minuten.

100 %

Lehrgangskosten übernommen

Nach §82 SGB III bei kleinen Unternehmen

75 %

Lohnkostenzuschuss

Während der Qualifizierungsphase

30.000 €

Maximaler Förderbetrag*

Pro Unternehmen und Jahr

Kostenfreies Erstgespräch buchen →

Im Gespräch klären wir anhand Ihrer Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl, welche Förderung möglich ist.

Beispielhafte Rechengröße bzw. Höchstsatz — keine Förderzusage. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Einzelfall (u. a. Betriebsgröße und Maßnahme) ab und wird von der Agentur für Arbeit festgelegt.

Was Unternehmer uns fragen

Die wichtigsten Fragen zum Qualifizierungschancengesetz — direkt und ohne Behördendeutsch beantwortet.

Alle FAQ ansehen →
Welche Unternehmen sind förderfähig?+

Grundsätzlich alle Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Förderhöhe ist nach Größe gestaffelt: unter 50 Beschäftigte erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten, 50–499 Beschäftigte bis zu 50 %, ab 500 Beschäftigte bis zu 25 %. Bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung steigen die Sätze um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

Muss der Mitarbeiter Vollzeit arbeiten?+

Nein, auch Teilzeitkräfte sind förderfähig. Entscheidend ist die Sozialversicherungspflicht. Bei Teilzeit wird der Lohnkostenzuschuss anteilig berechnet.

Wie lange dauert die Genehmigung?+

In der Regel 2-4 Wochen nach Antragsstellung. Bei vollständigen Unterlagen oft schneller. Wir empfehlen, den Antrag mindestens 6 Wochen vor gewünschtem Start zu stellen.

Kann ich mehrere Mitarbeiter gleichzeitig anmelden?+

Ja, und das ist sogar sinnvoll. Gruppenanmeldungen beschleunigen den Prozess und ermöglichen teaminternes Peer-Learning. Es gibt keine Obergrenze pro Unternehmen.

AZAV-zertifizierter Bildungsträger

AZAV-zertifizierter Bildungsträger

Zugelassen nach §178 SGB III · Trägerzulassungs-Nr.: A2405007

Mitglied im BVMW

Mitglied im BVMW

Bundesverband mittelständische Wirtschaft

Bereit für die Förderung?

Lassen Sie uns in 45 Minuten klären, ob und in welcher Höhe das QCG für Ihr Unternehmen infrage kommt. Kein Verkaufsgespräch.

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AZAV-zertifizierter Bildungsträger nach §178 SGB III