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Rechtliches
Stand: Mai 2026. Gültig für alle Verträge zwischen der KCM Digital GmbH (Marke: Deutsche Mitarbeiterförderung) und Teilnehmenden bzw. auftraggebenden Unternehmen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der KCM Digital GmbH, Blücherstraße 32, 75177 Pforzheim (im Folgenden: „DMF" oder „Träger"), und ihren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Seminaren, Einzelcoachings und sonstigen Bildungsleistungen.
(2) Vertragspartner können sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmen (§ 14 BGB) sein. Soweit sich Regelungen ausschließlich an eine dieser Gruppen richten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(1) DMF ist ein nach AZAV (§ 178 SGB III) zugelassener Bildungsträger (Trägerzulassungs-Nr. A2405007, gültig vom 10.07.2024 bis 09.07.2027) und bietet geförderte und ungeförderte Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Künstliche Intelligenz / Digitalisierung, Vertrieb, E-Commerce und Social Media Marketing an.
(2) Der konkrete Leistungsumfang einer Maßnahme — Dauer, Module, Unterrichtseinheiten, Lernziele, Abschlussart sowie etwaige Voraussetzungen — ergibt sich aus der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung sowie aus der individuellen Anmeldebestätigung.
(3) Die Maßnahmen werden grundsätzlich zu 100 % online über Zoom und eine Lernplattform durchgeführt; abweichende Formate (Präsenz, Hybrid) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(1) Die Anmeldung zu einer Maßnahme erfolgt über das Online-Anmeldeformular, per E-Mail oder im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Mit Übermittlung der Anmeldung gibt der Interessent ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Bildungsvertrags ab.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald DMF die Anmeldung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder die Maßnahme mit Wissen und Wollen des Teilnehmenden beginnt.
(3) DMF behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die persönlichen oder fachlichen Voraussetzungen für die Maßnahme nicht erfüllt sind oder eine Förderzusage durch die Bundesagentur für Arbeit nicht erteilt wird.
(4) Bei Maßnahmen, die über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III oder das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) gefördert werden, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit vorliegt oder eine entsprechende Zusicherung erteilt wurde.
(1) Die Maßnahmenkosten ergeben sich aus der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro und sind als umsatzsteuerbefreite Bildungsleistung gemäß § 4 Nr. 21 UStG ausgewiesen.
(2) Bei voller Förderung über den Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz entstehen für den Teilnehmer bzw. das Unternehmen keine eigenen Kosten. Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt direkt zwischen DMF und der Bundesagentur für Arbeit nach Maßgabe der einschlägigen Förderbedingungen.
(3) Bei nur teilweiser Förderung oder ungeförderter Teilnahme ist der Eigenanteil binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt unbar auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, soweit nicht ausdrücklich Ratenzahlung vereinbart wurde.
(4) Wird ein bewilligter Förderbescheid durch ein Verschulden des Teilnehmenden oder Unternehmens widerrufen, kann DMF die entstandenen Kosten direkt in Rechnung stellen.
(1) DMF erbringt die Bildungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Bildungsträgers und entsprechend den Vorgaben der AZAV-Zertifizierung. Inhalte, Methoden, Referierende und Termine können aus didaktischen oder organisatorischen Gründen gleichwertig geändert werden, sofern dies dem Lernziel der Maßnahme nicht entgegensteht.
(2) Eine bestimmte Note, eine bestimmte Prüfungs- oder Beschäftigungsperspektive wird nicht geschuldet. Der Erfolg der Maßnahme hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit des Teilnehmenden ab.
(3) DMF behält sich vor, eine Maßnahme bei zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer endgültigen Absage werden bereits gezahlte Eigenanteile vollständig zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen — vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit — nicht.
(1) Teilnehmende verpflichten sich zur regelmäßigen, pünktlichen und aktiven Mitarbeit an der Maßnahme. Fehlzeiten, die einen Förderbescheid gefährden könnten, sind unverzüglich gegenüber DMF und ggf. der zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen.
(2) Teilnehmende sind verpflichtet, die für die Maßnahme erforderlichen technischen Voraussetzungen (PC bzw. Laptop, stabile Internetverbindung, Webcam, Mikrofon) bereitzuhalten. Bei förderfähigen Maßnahmen kann ein Leihgerät gestellt werden — dieses ist pfleglich zu behandeln und nach Ende der Maßnahme unverzüglich an DMF zurückzugeben.
(3) Die im Rahmen der Maßnahme bereitgestellten Materialien, Aufnahmen und Zugänge sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Bei nachweislichem Beginn der Vertragsleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
(1) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) sowie zur jederzeitigen Kündigung eines Dienstvertrags höherer Art (§ 627 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung der Maßnahme für eine Partei unzumutbar ist.
(2) Bei geförderten Maßnahmen richtet sich eine ordentliche Kündigung nach den Vorgaben des jeweiligen Förderbescheids und den einschlägigen Bestimmungen des SGB III.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(1) Alle im Rahmen der Maßnahme zur Verfügung gestellten Inhalte — Skripte, Präsentationen, Videos, Lernplattform-Inhalte, Übungsmaterialien — sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von DMF bzw. der jeweiligen Rechteinhaberin.
(2) Teilnehmende erhalten ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ausschließlich zum eigenen Lerngebrauch. Eine Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Verwertung ist ausdrücklich untersagt.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet DMF personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze sowie der gesonderten Datenschutzerklärung. Bei geförderten Maßnahmen können Daten an die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben werden, soweit dies zur Förderabwicklung erforderlich ist.
(1) DMF haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet DMF nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung — auch für Erfüllungsgehilfen — ausgeschlossen.
Die Europäische Kommission hat die Online-Streitbeilegungs-Plattform (ODR) mit Wirkung zum 20. Juli 2025 (Verordnung (EU) 2024/3228) eingestellt. Eine Liste anerkannter Verbraucherschlichtungsstellen in den EU-Mitgliedstaaten ist verfügbar unter consumer-redress.ec.europa.eu/dispute-resolution-bodies.
DMF ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von DMF.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
KCM Digital GmbH · Blücherstraße 32 · 75177 Pforzheim · HRB 734641 (AG Mannheim) · USt-ID DE326709039 · Geschäftsführer: Kilian Sell · Trägerzulassungs-Nr. A2405007 · Stand: Mai 2026.