Häufige Fragen — direkt beantwortet

Alles, was Sie über Förderung, Antragstellung und unsere Fortbildungen wissen müssen. Ohne Amtsdeutsch.

Welche Förderungen gibt es?+

Es gibt zwei Hauptwege: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden wollen, und den Bildungsgutschein (BGS) für Arbeitssuchende. Beide können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten decken.

Was ist der Unterschied zwischen QCG und Bildungsgutschein?+

Das QCG richtet sich an Unternehmen und fördert die Weiterbildung beschäftigter Mitarbeiter. Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Die Förderquelle ist dieselbe (Bundesagentur für Arbeit), aber der Antrags weg unterscheidet sich.

Warum brauche ich einen AZAV-zertifizierten Träger?+

Die AZAV-Zertifizierung ist Pflicht. Ohne sie darf kein Bildungsträger staatliche Fördermittel annehmen. Sie garantiert, dass der Träger qualitätsgeprüft ist und die Weiterbildung den Standards der Bundesagentur entspricht.

Welche Unternehmen sind förderfähig?+

Grundsätzlich alle Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Förderhöhe hängt von der Größe ab: Kleinstunternehmen (unter 10) erhalten bis zu 100 %, KMU (unter 250) bis zu 100 %, größere Unternehmen gestaffelt weniger.

Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?+

Nach §82 SGB III in Verbindung mit dem Qualifizierungschancengesetz übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Lehrgangskosten und einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Bruttoarbeitsentgelts während der Qualifizierungsphase. Die exakte Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße und Förderbedingungen. Eigenanteile entstehen für förderfähige Maßnahmen nicht — bei der Antragstellung unterstützen wir als zertifizierter Bildungsträger.

Wie lange dauert der Antragsprozess?+

Von der Erstberatung bis zum Förderbescheid vergehen in der Regel 2-6 Wochen. Ihr persönlicher Zeitaufwand beträgt etwa eine Stunde — den Rest übernehmen wir.

Muss ich schon arbeitslos sein?+

Nein. Sie können den Bildungsgutschein auch bekommen, wenn Sie noch arbeiten, aber Ihr Job gefährdet ist. Melden Sie sich frühzeitig arbeitssuchend — nicht erst arbeitslos.

Bekomme ich wirklich einen Laptop?+

Ja. Für die Dauer der Fortbildung stellen wir Ihnen ein Leihgerät zur Verfügung — kostenfrei. Nach Abschluss geben Sie es zurück.

Läuft mein ALG wirklich weiter?+

Ja. Während einer von der Agentur für Arbeit genehmigten Weiterbildung wird Ihr Arbeitslosengeld weitergezahlt. Die Fortbildung verlängert Ihren Anspruch nicht, unterbricht ihn aber auch nicht.

Wie viel Zeit muss ich pro Woche einplanen?+

Etwa 15 Stunden pro Woche. Die Zeiteinteilung ist flexibel — Sie lernen online und bestimmen selbst, wann Sie arbeiten.

Gibt es Präsenztermine?+

Die Fortbildungen sind zu 100 % online. Es gibt keine Pflicht-Präsenztermine. Optionale Vor-Ort-Events sind geplant, aber nicht verpflichtend.

Welchen Abschluss bekomme ich?+

Sie erhalten ein Trägerzertifikat der Deutschen Mitarbeiterförderung, das die erfolgreich absolvierten Module und Inhalte detailliert dokumentiert. Die Maßnahme selbst ist nach AZAV zertifiziert — das ist die Grundlage für die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) oder den Bildungsgutschein (BGS). Trägerzertifikate sind branchenüblich für geförderte Maßnahmen und werden von Arbeitgebern anerkannt.

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AZAV-zertifizierter Bildungsträger nach §178 SGB III