AZAV-Zulassung prüfen: Trägerzulassung und Maßnahmezulassung

Eine Trägerzulassung allein belegt nicht, dass eine bestimmte Weiterbildung gefördert werden kann. Dafür muss zusätzlich die konkrete Maßnahme zugelassen sein und zu Ihrem Bildungsziel passen. Beide Nachweise finden Sie auf dieser Seite.

Träger: KCM Digital GmbH, Marke Deutsche Mitarbeiterförderung. Trägerzulassung A2405007 nach § 178 SGB III, gültig bis 09.07.2027.

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AZAV-Zertifizierung — Maßnahmezulassung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung

Zulassung nach §178 SGB III in Verbindung mit AZAV

Trägerzulassung und Maßnahmezulassung: Was ist der Unterschied?

Beide Zulassungen sind nötig, und sie belegen Verschiedenes. Wer nur nach der Trägerzulassung fragt, erfährt nicht, ob der gewünschte Kurs förderfähig ist.

MerkmalTrägerzulassungMaßnahmezulassung
Was ist zugelassen?Der Bildungsträger als OrganisationDie einzelne Weiterbildung
Was der Nachweis belegtQualitätsmanagement, Eignung der Dozenten, wirtschaftliche StabilitätLehrplan, Dauer, Unterrichtsstunden und Kosten dieser einen Maßnahme
Nummer bei der Deutschen MitarbeiterförderungA2405007je Fortbildung verschieden — siehe Übersicht unten
Gültigkeitbis 09.07.2027je Zertifikat verschieden, in der Regel drei Jahre
Reicht das allein für die Förderung?NeinNein — beides muss vorliegen und zum Bildungsziel passen

Rechtsgrundlage sind §§ 176 ff. SGB III und die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

So prüfen Sie die konkrete Maßnahme vor der Anmeldung

Drei Schritte, die Sie bei jedem Anbieter durchgehen können — nicht nur bei uns.

  1. Trägernummer prüfen

    Lassen Sie sich die Trägerzulassung zeigen, mit Nummer und Gültigkeitsdatum. Bei uns: A2405007, gültig bis 09.07.2027.

  2. Maßnahmennummer zum konkreten Kurs prüfen

    Fragen Sie nach dem Zertifikat genau der Weiterbildung, die Sie belegen möchten. Die Nummern aller fünf Fortbildungen stehen unten, jeweils mit dem Nachweis als PDF.

  3. Bildungsziel abgleichen

    Besprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, ob die Inhalte zu Ihrem Bildungsziel passen. Nehmen Sie den Lehrplan mit ins Gespräch. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Was die AZAV-Zertifizierung bedeutet

Die AZAV wurde 2012 eingeführt, um sicherzustellen, dass staatliche Fördermittel nur an qualitätsgeprüfte Bildungsträger fließen. Die Zertifizierung wird von akkreditierten Stellen durchgeführt und muss regelmäßig erneuert werden — für Träger alle fünf Jahre, für Maßnahmen alle drei Jahre.

Für Sie als Unternehmer oder Arbeitssuchender bedeutet das: Wenn Sie einen Bildungsgutschein haben oder QCG-Förderung beantragen, können Sie diesen ausschließlich bei AZAV-zertifizierten Trägern einlösen. Die DMF ist seit 2024 zertifiziert.

Unsere Zertifizierung im Detail

Träger

KCM Digital GmbH

Marke

Deutsche Mitarbeiterförderung

Trägerzulassungs-Nr.

A2405007

Gültig bis

09.07.2027

Erstmalige Zertifizierung

10.07.2024

Sitz

Pforzheim (Baden-Württemberg)

Re-Zertifizierung Träger

Alle 5 Jahre

Re-Zertifizierung Maßnahmen

Alle 3 Jahre

Was AZAV für Sie bedeutet

Qualitätsmanagement

Dokumentierte Prozesse für Planung, Durchführung und Evaluation aller Maßnahmen.

Dozenten-Qualifikation

Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung aller Dozenten.

Lehrplan-Standards

Curricula müssen arbeitsmarktrelevant und methodisch fundiert sein.

Teilnehmer-Betreuung

Strukturierte Betreuung, Feedback-Systeme und individuelle Unterstützung.

Infrastruktur-Check

Angemessene Lernumgebung — bei uns vollständig digital, daher IT-Infrastruktur-Audit.

Erfolgsquoten

Nachverfolgung der Teilnehmer-Entwicklung und Arbeitsmarkt-Integration.

Zugelassene Maßnahmen der Deutschen Mitarbeiterförderung

Zu jeder Fortbildung gehört ein eigenes Zertifikat der fachkundigen Stelle. Die Registriernummer steht auf dem jeweiligen Nachweis und lässt sich dort direkt abgleichen.

FortbildungMaßnahmezulassungNachweisLehrplan und Inhalte
Anwendungsorientierte Digitalisierung im UnternehmenskontextA240500707im Förderverfahren: 647/0088/26Zertifikat (PDF)Zur Fortbildung
Fachkraft Vertrieb und KundenkommunikationA240500705im Förderverfahren: 647/54/2026Zertifikat (PDF)Zur Fortbildung
KI Marketing ManagerA240500704im Förderverfahren: 647/0103/2025auf AnfrageZur Fortbildung
Digitales Marketing für den HandelA240500701im Förderverfahren: 647/145/24Zertifikat (PDF)Zur Fortbildung
Social Media Marketing & VideographieA240500702im Förderverfahren: 647/214/24Zertifikat (PDF)Zur Fortbildung

Die Agentur für Arbeit führt jede Maßnahme im Förderverfahren zusätzlich unter einer eigenen Maßnahmennummer — diese geben Sie beim Arbeitgeberservice an. Die Trägerzulassung A2405007 gilt für alle fünf Fortbildungen — Nachweis als PDF. Angebote lassen sich zusätzlich in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit nachschlagen. Stand dieser Übersicht: .

Aktualität und Re-Zertifizierung

Die AZAV basiert auf §§ 176 ff. SGB III und regelt die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Sie stellt sicher, dass:

  • Bildungsträger wirtschaftlich stabil und fachlich kompetent sind
  • Maßnahmen den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen
  • Teilnehmer eine qualitätsgesicherte Weiterbildung erhalten
  • Staatliche Fördermittel zweckgemäß eingesetzt werden

Unsere Trägerzulassung wird alle fünf Jahre erneuert, die Maßnahmenzulassungen alle drei Jahre. Zwischen den Re-Zertifizierungen finden jährliche Überwachungsaudits statt.

Häufige Fragen zur AZAV-Prüfung

Wo finde ich einen Träger, bei dem auch die konkrete Maßnahme zugelassen ist und nicht nur der Träger selbst?

Lassen Sie sich beide Nachweise zeigen. Bei der Deutschen Mitarbeiterförderung ist das die Trägerzulassung A2405007 und zusätzlich das Zertifikat der Maßnahme, die Sie belegen möchten — beide stehen auf dieser Seite als PDF. Gleichen Sie anschließend mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater ab, ob die Maßnahme zu Ihrem Bildungsziel passt. Ohne diesen dritten Schritt bleibt offen, ob gefördert wird.

Reicht eine Trägerzulassung für meinen Bildungsgutschein?

Nein. Die Trägerzulassung betrifft nur die Organisation. Gefördert wird eine konkrete Maßnahme, und die braucht eine eigene Zulassung. Ein Träger kann zugelassen sein und trotzdem Kurse anbieten, die es nicht sind.

Wo finde ich die Maßnahmennummer?

Es sind zwei Nummern im Umlauf, und beide stehen in der Übersicht unten. Die Registriernummer steht auf dem Zertifikat der fachkundigen Stelle — bei uns die Kiwa ZERTPUNKT GmbH. Daneben führt die Agentur für Arbeit dieselbe Maßnahme im Förderverfahren unter einer eigenen Maßnahmennummer; diese geben Sie beim Arbeitgeberservice an.

Was muss mit meinem Bildungsziel übereinstimmen?

Die Inhalte der Maßnahme müssen zu dem Ziel passen, das im Beratungsgespräch festgehalten wurde. Deshalb liegt zu jeder Fortbildung der vollständige Lehrplan vor — nehmen Sie ihn mit ins Gespräch.

Wer entscheidet endgültig über die Förderung?

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, im Einzelfall. Eine vorhandene Zulassung ist Voraussetzung, aber keine Zusage. Wir können die Nachweise liefern, die Entscheidung nicht vorwegnehmen.

Mehr über unsere Qualitätssicherung erfahren?

Wir zeigen Ihnen gerne, wie unser AZAV-zertifizierter Prozess konkret abläuft.

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AZAV-zertifizierter Bildungsträger nach §178 SGB III