Weiterbildungskosten und Förderung realistisch einschätzen

Weiterbildungskosten und Förderung realistisch einschätzen

Deutsche Mitarbeiterförderung4 Min LesezeitBlog

Was eine geförderte Weiterbildung den Betrieb tatsächlich kostet, hängt an fünf Angaben. Welche das sind, woher die Prozentsätze stammen und was ein Förderrechner leisten kann — und was nicht…

Ein Förderrechner liefert eine Orientierung, keine Zusage. Er rechnet die gesetzlichen Höchstsätze auf Ihre Angaben um — ob Ihr Betrieb und Ihre Beschäftigten die Voraussetzungen erfüllen, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Das klingt nach einer Einschränkung und ist eine nützliche. Denn die Spanne zwischen Höchstsatz und tatsächlicher Bewilligung entscheidet darüber, ob eine Qualifizierung durchgeplant werden kann oder nur gehofft wird.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

KostenbestandteilWer trägt ihnFörderabhängigkeitNachweis oder Prüfstelle
LehrgangskostenAgentur für Arbeit, abzüglich der Beteiligung des ArbeitgebersAnteil nach Betriebsgröße, § 82 Absatz 2 SGB IIIBetrag steht in der AZAV-Maßnahmenzulassung
Arbeitsentgelt während der AusfallzeitArbeitgeber, mit möglichem ZuschussZuschuss nach § 82 Absatz 3 SGB III, gestaffelt nach BetriebsgrößeEntgeltabrechnung; Entscheidung bei der Agentur für Arbeit
Lernmaterial und Lernplattformim Lehrgangspreis enthaltenentfälltLeistungsbeschreibung der Maßnahme
Technische AusstattungTeilnehmende; bei förderfähigen Maßnahmen ist ein Leihgerät möglichabhängig vom Förderwegvor dem Start mit dem Träger klären
FahrtkostenentfallenentfälltMaßnahme läuft vollständig online
Prüfungsgebührim Lehrgangspreis enthaltenentfälltinterne Abschlussprüfung, kein externer Prüfungsträger

Die Anteile in Spalte drei sind Höchstsätze aus § 82 SGB III. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Was der Rechner aus Ihren Angaben macht

Der Förderkalkulator auf dieser Website braucht drei Angaben. Jede hat eine klare Wirkung auf das Ergebnis.

EingabeBedeutungGrundlageWirkung auf die Einschätzung
BetriebsgrößeZahl der Beschäftigten im Unternehmen, nicht im Betriebsteil§ 82 Absatz 2 bis 4 SGB IIIBestimmt beide Sätze: unter 50 Beschäftigte bis zu 100 % Lehrgangskosten und bis zu 75 % Entgeltzuschuss, 50 bis 499 je bis zu 50 %, ab 500 je bis zu 25 %
Durchschnittliches BruttogehaltMonatsbrutto der teilnehmenden PersonEntgeltabrechnungGrundlage des Entgeltzuschusses; gerechnet wird auf das Arbeitgeberbrutto, also zuzüglich pauschalierter Arbeitgeberbeiträge
Lehrgangskosten je PersonPreis der gewählten MaßnahmeAZAV-MaßnahmenzulassungGrundlage des Zuschusses zu den Lehrgangskosten
Betriebsvereinbarung oder TarifvertragVereinbarung zur beruflichen Weiterbildung im Betrieb§ 82 Absatz 4 SGB IIIVerschiebt die Anteile um fünf Prozentpunkte zugunsten des Betriebs

Eine Beispielrechnung

Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten schickt eine Mitarbeiterin mit 3.000 € Monatsbrutto in einen Baustein für 1.307,50 €. Weil die Maßnahme in Teilzeit läuft, fällt nur die halbe Arbeitszeit aus.

Die Lehrgangskosten können bei unter 50 Beschäftigten vollständig übernommen werden, also bis zu 1.307,50 € einmalig. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt rechnet sich auf dem Arbeitgeberbrutto: 3.000 € zuzüglich pauschalierter Arbeitgeberbeiträge, davon die halbe Arbeitszeit, davon bis zu 75 Prozent — rund 1.350 € je Monat der Teilnahme.

Diese Zahlen sind eine Orientierung, kein Angebot und keine Bewilligung. Sie zeigen die Größenordnung, mit der sich planen lässt, bevor der Antrag gestellt wird.

Was ein Rechner nicht kann

Er prüft nicht, ob die Weiterbildung über eine kurzfristige Anpassung hinausgeht. Er weiß nicht, wann der letzte Berufsabschluss war und ob in den vergangenen zwei Jahren bereits nach § 82 gefördert wurde. Und er trifft keine Aussage darüber, wie die zuständige Agentur den Fall bewertet.

Genau diese Punkte entscheiden am Ende. Deshalb gehört nach der Rechnung ein Gespräch, in dem die Voraussetzungen durchgegangen werden.

Gibt der Förderkalkulator eine realistische Einschätzung?

Für die Größenordnung ja. Er setzt die Höchstsätze aus § 82 SGB III an und rechnet sie auf Betriebsgröße, Gehalt und Lehrgangskosten um. Er sagt nichts darüber aus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind — das prüft die Agentur für Arbeit.

Warum ist der Zuschuss zum Arbeitsentgelt ein Monatsbetrag?

Weil er für die Zeit gezahlt wird, in der wegen der Weiterbildung nicht gearbeitet wird. Die Lehrgangskosten sind dagegen eine einmalige Summe. Beides zu addieren ergäbe eine Zahl, die niemandem hilft.

Welche Kosten bleiben beim Betrieb?

Bei voller Förderung der Lehrgangskosten bleibt der Teil des Arbeitsentgelts, den der Zuschuss nicht deckt. Bei einem Betrieb ab 50 Beschäftigten kommt die Beteiligung an den Lehrgangskosten dazu. Fahrtkosten, Lernmaterial und Prüfungsgebühr entstehen bei uns nicht zusätzlich.

Zählt die Betriebsgröße für den Standort oder für das ganze Unternehmen?

Für das Unternehmen, bei Konzernzugehörigkeit für den Konzern. Teilzeitkräfte werden anteilig gewichtet. Das ist in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 82 geregelt und wird vor dem Antrag geprüft.

Alle genannten Sätze sind gesetzliche Höchstwerte. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. § 82 SGB III im Volltext (gesetze-im-internet.de).

Nächster Schritt

Die Größenordnung liefert der Förderkalkulator auf dieser Website. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, klären wir im Erstgespräch — und sagen Ihnen auch, wenn etwas dagegen spricht.

Bereit für den nächsten Schritt?

In einem 45-minütigen Erstgespräch klären wir, ob und wie viel Förderung dir oder deinem Unternehmen zusteht — kostenfrei und unverbindlich.