
Qualifizierungschancengesetz: Förderung, Voraussetzungen & Antrag (2026)
Rund 46 Milliarden Euro investieren Unternehmen jährlich in Weiterbildung – trotzdem bleiben viele Mitarbeitende beim digitalen Wandel zurück. So macht das Qualifizierungschancengesetz Weiterbildung für Arbeitgeber bezahlbar: bis zu 100 % gefördert…
Deutsche Unternehmen investieren jedes Jahr rund 46 Milliarden Euro in die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden – meist aus eigener Tasche. Und trotzdem bleiben zu viele Beschäftigte beim digitalen Wandel auf der Strecke. Dabei sind es genau diese Menschen, die das Unternehmen in- und auswendig kennen und mit gezielter Fortbildung riesigen Mehrwert sichern. Das Qualifizierungschancengesetz setzt hier an – und macht Weiterbildung für Arbeitgeber bezahlbar. Dieser Ratgeber erklärt, wie.
Kurz gesagt: Über das Qualifizierungschancengesetz (Rechtsgrundlage: § 82 SGB III) fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung bereits beschäftigter Mitarbeitender – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. Gefördert werden zwei Dinge: die Lehrgangskosten (bei kleinen Betrieben bis zu 100 %) und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt (bis zu 75 %) für die Zeit der Weiterbildung. Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, entscheidet die Agentur für Arbeit. Stand: Juli 2026.
Warum überhaupt? Der Milliarden-Widerspruch
Laut IW-Weiterbildungserhebung investierten deutsche Unternehmen 2022 rund 46,4 Milliarden Euro in betriebliche Weiterbildung – ein Rekordwert, im Schnitt etwa 1.347 Euro pro Mitarbeiter. Das Geld ist also da. Und trotzdem hängen ganze Belegschaften bei Digitalisierung und KI hinterher.
Der Grund ist selten fehlender Wille, sondern Kosten und Zeit. Genau hier liegt die eigentliche Verschwendung: Erfahrene Mitarbeitende, die den Betrieb, die Kunden und die Abläufe genau kennen, werden nicht weiterentwickelt – während gleichzeitig teuer nach externen Fachkräften gesucht wird. Das Qualifizierungschancengesetz dreht diese Logik um: Es macht die Weiterbildung der eigenen Leute finanziell attraktiv.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz? (§ 82 SGB III)
„Qualifizierungschancengesetz" (kurz: QCG) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Förderung ist der § 82 SGB III. Das Besondere: Gefördert werden nicht nur Arbeitslose, sondern Menschen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis.
Warum fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten?
Diese Frage ist der Schlüssel zum Verständnis – und viele Unternehmer stellen sie zu Recht. Die Antwort liegt im Kernauftrag der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Durch Digitalisierung, Automatisierung und KI verändern sich Tätigkeiten rasant. Mitarbeitende, deren Aufgaben wegfallen und die nicht rechtzeitig weiterqualifiziert werden, drohen später arbeitslos zu werden. Für die Bundesagentur ist das der teure Fall. Deshalb ist es für sie wirtschaftlich sinnvoll, die Weiterbildung heute mitzufinanzieren – statt morgen Arbeitslosigkeit zu bezahlen. Die Förderung ist also kein Geschenk, sondern Prävention: Sie hält Menschen in Beschäftigung und sichert dem Betrieb seine Fachkräfte. Arbeitsplatzsicherheit ist das höchste Ziel – und genau das arbeitet für Sie als Arbeitgeber.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – unabhängig von Alter, bisheriger Qualifikation und Betriebsgröße. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung über eine kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgeht.
Die wichtigsten Voraussetzungen: Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden, wird von einem AZAV-zertifizierten Träger mit zugelassener Maßnahme durchgeführt, und in den letzten 24 Monaten wurde keine nach § 82 geförderte Weiterbildung in Anspruch genommen.
Die zwei Bausteine der Förderung
Das QCG fördert über zwei Hebel gleichzeitig: einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit, in der Mitarbeitende statt zu arbeiten lernen. Wie hoch beide ausfallen, hängt von der Betriebsgröße ab – und es handelt sich immer um Höchstsätze („bis zu"), nicht um garantierte Beträge:
- Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
- 50 bis unter 500 Beschäftigte: bis zu 50 % der Lehrgangskosten (mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bis zu 55 %) und bis zu 50 % Arbeitsentgeltzuschuss.
- Ab 500 Beschäftigte: bis zu 25 % der Lehrgangskosten (mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bis zu 30 %) und bis zu 25 % Arbeitsentgeltzuschuss.
Bei einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung erhöht sich der Zuschuss zu den Lehrgangskosten unabhängig von der Betriebsgröße um bis zu 5 Prozentpunkte. Die genaue Höhe legt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest.
Wie hoch ist die Förderung? Eine Beispielrechnung
Ein Betrieb mit 30 Mitarbeitenden (also unter 50) bildet eine Fachkraft weiter. Die Weiterbildung kostet 4.000 Euro. Bei einer Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten kann die Agentur für Arbeit einen Großteil bis hin zu den vollen 4.000 Euro übernehmen; dazu kommt ein Zuschuss von bis zu 75 % zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeiten. Wichtig: Das sind Höchstsätze. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab und wird von der Agentur für Arbeit festgelegt – eine verbindliche Auskunft gibt nur die individuelle Beratung.
Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: Warum sich das lohnt
Für Arbeitgeber ist das QCG ein Werkzeug zur Fachkräftesicherung. Statt offene Stellen teuer extern zu besetzen, entwickeln Sie vorhandene Mitarbeitende gezielt weiter – Menschen, die Ihren Betrieb bereits kennen. Das bindet Mitarbeitende, schließt Kompetenzlücken, sichert Arbeitsplätze und wird zu großen Teilen vom Staat mitfinanziert.
Der Antrag Schritt für Schritt
Den Antrag stellt der Arbeitgeber – und zwar vor Beginn der Weiterbildung. In der Praxis läuft es in fünf Schritten ab:
- Beratung bei der Agentur für Arbeit oder beim Bildungsträger.
- Eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung auswählen.
- Den Antrag vor Maßnahmebeginn bei der Agentur für Arbeit einreichen.
- Die Bewilligung abwarten.
- Nach Abschluss die Nachweise einreichen und abrechnen.
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir beim Antrag, bei der Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und bei den Nachweisen – Sie konzentrieren sich auf Ihr Team.
KI-Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz
Ein besonders relevanter Fall 2026 ist KI-Kompetenz – genau die zukunftsgerichtete Qualifizierung, für die das QCG gedacht ist. Wer sein Team im Umgang mit KI und digitalen Werkzeugen schult, sichert nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Wandel – und kann die Kosten über das Qualifizierungschancengesetz zu großen Teilen fördern lassen.
Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz
Wann bekommt ein Arbeitgeber Zuschuss vom Arbeitsamt? Über das QCG, wenn er eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person weiterbildet, die Weiterbildung die Voraussetzungen erfüllt (u. a. mehr als 120 Stunden, AZAV-Träger, über eine reine Anpassung hinaus) und der Antrag vor Beginn gestellt wird. Gefördert werden dann bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss – je nach Betriebsgröße und Einzelfall.
Wie funktioniert die Antragstellung? In fünf Schritten: Beratung, AZAV-Weiterbildung auswählen, Antrag vor Maßnahmebeginn bei der Agentur für Arbeit stellen, Bewilligung abwarten, nach Abschluss die Nachweise einreichen. Beim Papierkram unterstützen wir.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt? Ein Gesetz (seit 2019, § 82 SGB III), über das die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten mitfinanziert – um Arbeitsplätze im Wandel zu sichern.
Wie viel Prozent werden gefördert? Je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss – das sind Höchstsätze, keine garantierten Beträge.
Gilt das Qualifizierungschancengesetz bundesweit? Ja, zuständig ist die jeweilige örtliche Agentur für Arbeit.
Fazit: bis zu 100 % gefördert – wir unterstützen beim Papierkram
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine der stärksten Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung im eigenen Team – gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Es sichert Arbeitsplätze im digitalen Wandel und macht aus erfahrenen Mitarbeitenden die Fachkräfte von morgen. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger machen wir Ihr Team fit und unterstützen beim Antrag, bei der Kommunikation und bei den Nachweisen.
👉 Jetzt kostenlose Fortbildungsberatung sichern – wir prüfen unverbindlich, welche Förderung im Einzelfall für Ihr Unternehmen möglich ist.
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