Das QCG sieht großzügige Förderquoten vor, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen.
Die genauen Sätze hängen von drei Faktoren ab:
(1) der Unternehmensgröße,
(2) dem Ziel der Weiterbildung (Berufsabschluss oder sonstige Qualifikation) und
(3) besonderen Merkmalen des Mitarbeiters (z. B. Alter über 45 oder Schwerbehinderung).
Kleine Unternehmen (<50 Beschäftigte) erhalten bis zu 100 % Zuschuss für die Weiterbildungskosten und bis zu 75 % für das Arbeitsentgelt.
Mittlere Unternehmen (50–499 Beschäftigte) können bis zu 50 % der Kosten übernehmen lassen und 50 % des Arbeitsentgelts.
Große Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) bekommen regulär nur noch 25 % der Kosten und 25 % des Arbeitsentgelts erstattet. Eine Ausnahme gilt aber: Sind die Teilnehmenden über 45 Jahre alt oder schwerbehindert, steigt der Zuschuss auf 100 % der Kurserlöse und 50–100 % des Lohns, je nach Maßnahme.
⚠️ Besondere Konstellationen: Streben Mitarbeitende ohne vorherigen Berufsabschluss einen neuen Abschluss an, übernimmt die Agentur grundsätzlich 100 % aller Kosten (Weiterbildungskosten und Lohn) unabhängig von der Betriebsgröße.
Zudem können Unternehmen mit Betriebsvereinbarung oder Tarifbindung weitere 5 Prozentpunkte obendrauf erhalten. So entstehen für viele kleine Firmen besonders günstige Konditionen.
Die Förderung umfasst sowohl die reinen Lehrgangskosten (Schulungsgebühren, Prüfungsgebühren) als auch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Teilnehmenden. Voraussetzung für alle Zuschüsse ist in der Regel, dass der Arbeitgeber das Restentgelt weiterzahlt.
Insgesamt ermöglicht das Gesetz Zuschüsse bis zu 100 % der Weiterbildungs- und Lohnkosten – ein entscheidender Anreiz für Unternehmen, umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten anzubieten.