Qualifizierungschancengesetz 2026: Weiterbildung als Schlüssel im Strukturwandel
Der fortschreitende Strukturwandel – etwa durch Digitalisierung und Klimaneutralität – verlangt nach gut ausgebildeten Fachkräften. Weiterbildungen sind essenziell, damit Unternehmen und Beschäftigte sich an neue Technologien anpassen können. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) der Bundesagentur für Arbeit greift diese Herausforderung auf. Es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße bessere Weiterbildungsoptionen eröffnen.
Im Folgenden erfahren Arbeitgeber und Beschäftigte, wie das Gesetz funktioniert, welche Förderleistungen es gibt und warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt für eine gezielte Qualifizierung ist.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung und trat im Wesentlichen am 1. Januar 2019 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, den durch den digitalen und ökonomischen Wandel ausgelösten Fortbildungsbedarf systematisch zu fördern.
Es richtet sich an alle Beschäftigten, insbesondere an geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer sowie jene in Berufen mit Fachkräftemangel.
Im Kern erlaubt das QCG, dass die Bundesagentur für Arbeit einen großen Teil der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts erstattet, wenn Unternehmen ihre Mitarbeitenden gezielt qualifizieren lassen.
Ursprünglich wurde insbesondere Weiterbildungen für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss gefördert. Durch das QCG wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die finanziellen Förderleistungen verbessert. So können Unternehmen ihre Personalentwicklung strategisch planen und Fachkräftelücken durch Weiterbildung schließen.
Seit einer Novelle 2024 wurden die Zuschüsse nochmals erhöht, Förderbedingungen standardisiert und ein neues Instrument – das Qualifizierungsgeld – eingeführt.
Damit reagiert das Gesetz auch auf aktuelle Herausforderungen wie den Fachkräftemangel in Zeiten der Digitalisierung.

Wer wird gefördert? Voraussetzungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der freien Wirtschaft.
Ausgeschlossen sind Selbständige, der öffentliche Dienst, marginal Beschäftigte (450-Euro-Job) sowie Geschäftsführer oder Auszubildende.
Grundvoraussetzung ist, dass der Betrieb den Weiterbildungsmaßnahmen zustimmt und sich finanziell beteiligt.
In der Regel muss der Arbeitgeber also cofinanzieren: Die Agentur erstattet nur die aufsummierten Weiterbildungskosten und einen Teil des Arbeitsentgelts.
Für den einzelnen Arbeitnehmer gelten diese Bedingungen: Er oder sie muss in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen und die Weiterbildung in einer inhaltlich zukunftsgerichteten Maßnahme absolvieren, die über eine rein kurzfristige betriebsbezogene Schulung hinausgeht.
Das Bildungsziel – beispielsweise ein neuer Berufsabschluss oder eine Zusatzqualifikation – legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam fest.
Wichtig ist, dass der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist. Bei Weiterbildung ohne Berufsabschluss (zum Nachholen eines Berufsabschlusses) übernimmt die Arbeitsagentur die vollen Weiterbildungskosten und zahlt dem Arbeitgeber bis zu 100 % des Arbeitsentgelts. Bei anderen qualifizierenden Maßnahmen kann das Unternehmen ebenfalls hohe Zuschüsse erhalten, die im Wesentlichen nach Betriebsgröße gestaffelt sind (siehe nächste Abschnitte).
Für das neue Qualifizierungsgeld (ab April 2024) kamen noch weitere Voraussetzungen hinzu:
So müssen im Betrieb mindestens 20 % der Beschäftigten einen „strukturwandelbedingten“ Qualifizierungsbedarf haben (in kleinen und mittleren Betrieben genügen 10 %).
Außerdem ist eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag für Weiterbildung erforderlich (Ausnahme: Betriebe mit <10 Mitarbeitenden).
Die Weiterbildung muss mindestens 120 Unterrichtsstunden umfassen, und der Bildungsanbieter benötigt weiterhin eine AZAV-Zulassung.
Wie hoch ist die Förderung?
Das QCG sieht großzügige Förderquoten vor, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen.

Die genauen Sätze hängen von drei Faktoren ab:
(1) der Unternehmensgröße,
(2) dem Ziel der Weiterbildung (Berufsabschluss oder sonstige Qualifikation) und
(3) besonderen Merkmalen des Mitarbeiters (z. B. Alter über 45 oder Schwerbehinderung).

Kleine Unternehmen (<50 Beschäftigte) erhalten bis zu 100 % Zuschuss für die Weiterbildungskosten und bis zu 75 % für das Arbeitsentgelt.
Mittlere Unternehmen (50–499 Beschäftigte) können bis zu 50 % der Kosten übernehmen lassen und 50 % des Arbeitsentgelts.
Große Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) bekommen regulär nur noch 25 % der Kosten und 25 % des Arbeitsentgelts erstattet. Eine Ausnahme gilt aber: Sind die Teilnehmenden über 45 Jahre alt oder schwerbehindert, steigt der Zuschuss auf 100 % der Kurserlöse und 50–100 % des Lohns, je nach Maßnahme.
⚠️ Besondere Konstellationen: Streben Mitarbeitende ohne vorherigen Berufsabschluss einen neuen Abschluss an, übernimmt die Agentur grundsätzlich 100 % aller Kosten (Weiterbildungskosten und Lohn) unabhängig von der Betriebsgröße.
Zudem können Unternehmen mit Betriebsvereinbarung oder Tarifbindung weitere 5 Prozentpunkte obendrauf erhalten. So entstehen für viele kleine Firmen besonders günstige Konditionen.
Die Förderung umfasst sowohl die reinen Lehrgangskosten (Schulungsgebühren, Prüfungsgebühren) als auch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Teilnehmenden. Voraussetzung für alle Zuschüsse ist in der Regel, dass der Arbeitgeber das Restentgelt weiterzahlt.
Insgesamt ermöglicht das Gesetz Zuschüsse bis zu 100 % der Weiterbildungs- und Lohnkosten – ein entscheidender Anreiz für Unternehmen, umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten anzubieten.

Das neue Qualifizierungsgeld im Überblick
Seit dem 1. April 2024 gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld – eine Entgeltersatzleistung, die sich an Betriebe richtet, die ihre Beschäftigten während größerer Weiterbildung freistellen.
Konkret ersetzt die Bundesagentur für Arbeit einen festen Prozentsatz des bisherigen Nettogehalts.
Arbeitnehmer erhalten 60 % des Nettoverdienstes (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit mindestens einem Kind) über die Dauer der Weiterbildung. Dieses Modell orientiert sich an der Berechnung des Kurzarbeitergeldes.
Das Qualifizierungsgeld soll helfen, Arbeitsplätze trotz längerer Lehrgänge zu sichern, indem es Arbeitgeber entlastet und Beschäftigten weiterhin ein Einkommen bietet.
Die Weiterbildungskosten selbst trägt der Betrieb (daher sollte ein entsprechender Betriebsvertrag oder Tarifvertrag bestehen).
Auch beim Qualifizierungsgeld gilt die Mindestdauer von 120 Stunden; der Bildungsanbieter muss anerkannt sein (AZAV-Zertifikat), das Angebot muss inhaltlich über eine reine „Weiterbildung auf betriebsinterner Software“ hinausgehen.
Das Qualifizierungsgeld ergänzt das QCG, indem es den Fokus auf die Entgeltfortzahlung legt. Während das QCG direkt das Lohnniveau bezuschusst, bietet das Qualifizierungsgeld einen festen Lohnkostenzuschuss, der unabhängig von der Betriebsgröße gewährt wird. Es ermöglicht so, noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die berufliche Weiterbildung einzubeziehen.
Unternehmen können damit ihre Mitarbeiter in etwa gleichwertiger Gehaltsposition halten, auch wenn diese vorübergehend nicht im operativen Betrieb eingesetzt sind. In der Praxis ergänzen sich die beiden Förderinstrumente:
QCG deckt Lehrgangs- und Lohnkosten ab, das Qualifizierungsgeld sichert zusätzlich die Finanzierung beim freigestellten Mitarbeiter.
Was bedeutet AZAV-Zertifizierung für Bildungsanbieter?
Die AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine staatliche Zulassung für Bildungsträger und Weiterbildungsmaßnahmen.
Sie soll Qualität und Transparenz in der Förderlandschaft sicherstellen.
Für Weiterbildungen im Rahmen des QCG (und auch für das Qualifizierungsgeld) ist eine AZAV-Zulassung oft Voraussetzung.
Das bedeutet: Der Bildungsträger selbst (z. B. die KCM Digital GmbH) muss durch eine unabhängige, fachkundige Stelle geprüft sein, und auch die einzelnen Kurse benötigen eine Maßnahmezulassung. Für Unternehmen heißt das: Sie müssen einen zugelassenen Träger wählen.
Vorteilhaft ist das, weil AZAV-Anbieter einen gewissen Qualitätsstandard garantieren und über festgelegte Kostensätze verfügen. Die Agentur für Arbeit veröffentlicht durchschnittliche Kostensätze, mit denen Lehrgangskosten orientiert werden können, und nur bei großen Abweichungen müssen zusätzliche Prüfungen stattfinden.
In der Praxis bedeutet AZAV: Wer etwa einen externen Kurs zu digitalen Kompetenzen oder Sprachkenntnissen bucht, sollte darauf achten, dass Kurs und Träger zertifiziert sind. Nur dann kann das Unternehmen die Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen auch tatsächlich hohe fachliche Standards erfüllen und mit Blick auf die Arbeitsmarktrelevanz geeignet sind.
Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes für Unternehmen und Beschäftigte
Unternehmen profitieren unmittelbar von Entlastung und Zukunftssicherung. Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlungen für Qualifizierung werden erheblich gesenkt.
Kleine und mittlere Betriebe sind dabei im Fokus: Gerade für sie stellen Vollzeit-Weiterbildungen sonst eine große finanzielle Hürde dar.
Dank des QCG und des Qualifizierungsgeldes können KMU ihren Mitarbeitenden großangelegte Qualifizierungen anbieten, ohne selbst die gesamten Kosten zu tragen. Langfristig sichern sie so Fachkräfte fürs Unternehmen und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit.
Auch zufriedene, qualifizierte Mitarbeiter gelten als wichtiger Erfolgsfaktor: Eine Förderung nach dem QCG ermög­licht es Unternehmen, zukunftsfähige Kompetenzen aufzubauen (etwa im Bereich Digitalisierung oder Nachhaltigkeit).
Für Beschäftigte ergeben sich klare persönliche Vorteile: Sie können neue Qualifikationen erwerben und sich gezielt weiterbilden, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen. Der Job bleibt sicher, und am Ende stehen oft bessere Karriereaussichten – etwa wenn jemand einen fehlenden Berufsabschluss nachholt und dafür mit 100 % Kostenübernahme belohnt wird.
Häufig werden auch zusätzliche Leistungen gezahlt (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuung, Prüfungsprämie), was die Weiterbildung noch attraktiver macht.
Insgesamt entsteht eine Win-Win-Situation: Das Unternehmen erhält motivierte, kompetentere Mitarbeitende, und die Beschäftigten investieren in ihre berufliche Zukunft mit staatlicher Unterstützung.
Umsetzung in der Praxis: So läuft die Antragstellung
Die Beantragung der Förderung läuft über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.
Zunächst empfiehlt sich ein Beratungsgespräch: Dort klären Arbeitgeber und Agentur gemeinsam, welche Weiterbildungsmaßnahme förderfähig ist und welche Bedingungen gelten.
Viele Bildungsträger (z. B. KCM Digital) unterstützen dabei ebenfalls und können helfen, den Antrag vorzubereiten.
Wichtige Schritte im Prozess sind:
1. Qualifizierungsziel festlegen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmen das Weiterbildungsziel.
2. Passenden AZAV-Anbieter auswählen: Ob interne oder externe Schulung – Anbieter müssen zertifiziert sein.
3. Förderantrag stellen: Der Arbeitgeber reicht beim Arbeitgeberservice einen Sammelantrag ein. Dabei muss er zumindest schriftlich bestätigen, dass er die restlichen Kosten trägt.
4. Genehmigung abwarten: Die Agentur prüft Antrag und Maßnahme.
5. Durchführung und Abrechnung: Nach erfolgreichem Abschluss werden die geförderten Kosten erstattet.

Die Agentur für Arbeit hat ihre Formulare übersichtlich gestaltet; der Antrag kann meist als Sammelantrag erfolgen, wenn mehrere Mitarbeiter teilnehmen. Beratung und Antrag sind kostenfrei. Wichtig: Wird eine Weiterbildung trotz Förderung abgebrochen oder entspricht sie nicht den Vorgaben (z. B. Dauer <120 Stunden), kann ein Teil der Zuschüsse zurückgefordert werden. In der Praxis erweist sich die Antragstellung jedoch als gut machbar – viele Unternehmen berichten, dass die Bürokratie überschaubar ist und sich der Aufwand schnell lohnt.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Weiterbildung ist
Die Wirtschaft ist im Umbruch – der Strukturwandel schreitet voran. Digitalisierung, Klimaneutralität und internationale Wettbewerbsfähigkeit erfordern rasch neue Qualifikationen.
Gleichzeitig stehen Unternehmen vor einem akuten Fachkräftemangel.
Das Zusammenspiel aus diesen Trends macht Weiterbildungen zwingend notwendig. Deutschland reagiert jetzt mit einer beispiellosen Bildungsförderoffensive: Seit Frühjahr 2024 wurden die Zuschüsse erhöht, Förderinstrumente wie das Qualifizierungsgeld eingeführt und die Konditionen stark vereinfacht.
Gerade für KMU und deren Mitarbeitende ist die Lage günstig: Kleine Betriebe bekommen eine deutliche Förderung, und Beschäftigte ohne Abschluss können endlich die versäumte Qualifizierung nachholen.
Die breite Palette an förderfähigen Themen – von Digitalisierung über Nachhaltigkeit bis zu neuen Technologien – passt ideal zu den Herausforderungen der Zukunft.
Wer jetzt in die Weiterbildung seiner Mitarbeiter investiert, kann lange von gestützten Maßnahmen profitieren und sein Unternehmen langfristig zukunftssicher machen.
Es gibt wohl keinen besseren Zeitpunkt, um den Lernenden in deinem Team Karrierechancen zu eröffnen.
Nutze die aktuellen Förderbedingungen der Bundesagentur für Arbeit, um deine Belegschaft weiterzubilden und auf kommende Veränderungen vorbereitet zu sein.
Dein zertifizierter Schulungspartner: Die Deutsche Mitarbeiterförderung
Als offizieller AZAV-zertifizierter Bildungsträger bietet dir die Deutsche Mitarbeiterförderung genau die digitalen Schulungen, die du im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes nutzen kannst.
Seit 2024 ist KCM Digital als AZAV-Bildungsträger anerkannt. Unsere Online-Mitarbeiterschulungen zu Themen wie Digitales Marketing, E-Commerce oder Künstliche Intelligenz sind praxisnah konzipiert und kombinieren Video-Learning mit Live-Coaching.
Durch die AZAV-Zertifizierung sind diese Kurse förderfähig – das bedeutet für dich: Du kannst mit unserer Unterstützung attraktive Förderungen für deine Mitarbeiterschulungen beantragen.
Unser Team berät dich kostenlos und individuell: Wir prüfen deine Fördermöglichkeiten (QCG, Qualifizierungsgeld, andere Zuschüsse) und helfen dir beim Antragsprozess.
Profitiere von unserer Erfahrung – viele Unternehmen haben mit uns bereits erfolgreich förderfähige Weiterbildungen umgesetzt.
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