KI-Beratung in Hessen.

Ein Berater sieht sich Ihre Abläufe an und richtet KI dort ein, wo sie Arbeit abnimmt. Den größeren Teil der Rechnung trägt der Bund.

So kommen Sie an den Zuschuss

50 %

der Beratungskosten übernimmt der Bund für Betriebe in Hessen.

Höchstens 1.750 Euro, einmal je Beratung.

Wofür Betriebe das tatsächlich nutzen

Angebote schreiben

Aus Leistungsverzeichnis und Preisliste wird ein fertiges Angebot, das nur noch geprüft werden muss.

Rechnungen und Belege

Eingangsrechnungen werden ausgelesen, zugeordnet und vorbereitet, statt einzeln abgetippt zu werden.

Anfragen beantworten

Wiederkehrende Kundenfragen bekommen einen Entwurf, den jemand freigibt — nicht einen Automaten, der selbst antwortet.

Welcher Ablauf sich bei Ihnen lohnt, entscheidet sich im Gespräch. Gefördert wird die Einführung im Betrieb — nicht eine Schulung und nicht die Beratung über Fördermittel.

Die Rechnung

Sie setzen 3.500 Euro Beratungskosten an, bekommen 1.750 Euro davon erstattet und zahlen 1.750 Euro selbst.

Wo welcher Satz gilt

Berlin und die Region Leipzig liegen im Osten und bekommen fünfzig. Die Regionen Lüneburg und Trier liegen im Westen und bekommen achtzig. So steht es in Nummer 5.2 der Richtlinie.

Der Weg zum Zuschuss

Zuerst klären Sie den Bedarf.

Welcher Ablauf im Betrieb soll mit KI besser laufen. Gefördert wird die Einführung, nicht die Beratung über Förderung.

Dann wählen Sie die Beratung.

Sie muss beim BAFA registriert sein, sonst entfällt der Zuschuss. Wir stellen den Kontakt her.

Den Antrag stellen Sie vorher.

Vor Beginn der Beratung, über das BAFA, als Unternehmen.

Das Geld geht an Sie.

Nach Verwendungsnachweis und Zahlungsbeleg, an Ihr Unternehmen — nicht an die Beratung.

Häufige Fragen

Was Betriebe fragen

Wie viel Zuschuss gibt es in Hessen?

50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro. Ansetzbar sind Kosten bis 3.500 Euro netto; bei voller Ausschöpfung bleibt ein Eigenanteil von 1.750 Euro.

Wer stellt den Antrag?

Ihr Unternehmen, nicht die Beratung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme erreichen.

Zählt der Sitz der Beratung oder der des Unternehmens?

Der Standort der beratenen Betriebsstätte. Wo die Beratung sitzt, ist für die Höhe des Zuschusses ohne Belang — sie kann online stattfinden.

Worauf ist bei der Auswahl zu achten?

Die beratende Person muss beim BAFA registriert sein, sonst entfällt der Zuschuss. Und Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel behandeln, sind von der Förderung ausgeschlossen: Gegenstand muss die KI-Einführung im Betrieb sein.

Wie lange gilt das noch?

Die Richtlinie gilt längstens für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Ob danach eine Nachfolgeregelung kommt, steht nicht fest.

Bis Ende 2026.

Die Richtlinie nimmt Anträge längstens bis zum 31. Dezember 2026 an. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Fördersätze nach Nummer 5.2 der Förderrichtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, Fassung 12.12.2024. Über die Förderung entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Stand dieser Seite: .